Die Barrierefreiheit liegt nicht erst in weiter Ferne - das machen die kurzen Umsetzungsfristen deutlich. Die Umsetzung der relvanten Vorgaben richtet sich nach § 4 der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Internetauftritte von Trägern öffentlicher Gewalt, die ganz oder in wesentlichen Teilen nach dem 17. Juli 2002 gestaltet wurden, sind nach den in der Anlage I aufgezeigten Kriterien zu erstellen. Dabei muss ab sofort lediglich ein Zugangspfad mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I erfüllen, wobei unter "Zugangspfad" alle Seiten zu verstehen sind, die gezielt auf weitere Bereiche des gleichen Internetangebots verweisen. Im Übrigen müssen alle weiteren Zugangspfade spätestens bis zum 31. Dezember 2005 die Bedingungen der Priorität I erfüllen.
BITV